Neue Klassenregeln für Seascape 18 zum 1.3.18

Düsseldorf, 21.1.2018. Die International Seascape 18 Class Association hat neue Class Rules beschlossen. Sie treten zum 1. März 2018 in Kraft. Das Annual General Meeting hat am Rande der boot am 21. Januar 2018 notwendig gewordene Änderungen beschlossen:
„Nachdem in der vergangenen Saison die ersten zwei Segel aufgetaucht waren, die auf Grund ihrer Konstruktion bis über den Masttop gesetzt werden können (siehe Bild oben), waren wir uns einig, kurzfristig mit den Class Rules dagegen steuern zu wollen“, so Heinz-Christian Bock, Chairman der ISCA.
Daher gibt es einen neuen Passus in den Class Rules:

„C.10.3 Großsegel
(b) Verwendung

Während Wettfahrten darf das Großsegel nicht der Art gesetzt werden, dass der Head Point über das obere Ende der Mastschiene herausragt. Ein fester mechanischer Anschlag darf montiert werden, um zu verhindern, dass das Großsegel zu hoch gesetzt wird.“

„Head Point“ ist eine Definition aus den Equipment Rules of Sailing und beschreibt den höchsten Punkt des Segels in senkrechter Projektion auf das Vorliek. Defacto darf mit dieser Regel kein Teil des Großsegels über das Ende der Mastschiene hinausragen – unabhängig von der konstruktiven Ausführung des Segels.

So lange die Seascaper die originale Konfiguration von Großfallführung und -schäkel verwenden, ist das ohnehin die höchste mögliche Position eines rechtwinkligen Segelkopfes. Die Wenigen, die an der Stelle zu tricksen versucht haben, müssen jetzt in eigener Verantwortung dafür sorgen diese Regel zu erfüllen, um nicht durch Protest ein DSQ einzufahren.

Um nicht nächstes Jahr einem ähnlichen Problem an der Baumnock gegenüber zu stehen, ist gleich auch noch die Länge des Unterliek limitiert worden.

Das maximale Crewgewicht wird nicht freigegeben. Es bleibt bei maximal 270kg.

Was ist erlaubt, was nicht? Die aktive Schot darf beim Ausreiten als Hilfe genutzt werden, die inaktive des nicht benutzten Segels (hier Gennaker) nicht.

Länge der Fußgurte: Die maximale Höhe über Cockpitboden ist von 40 cm auf 50 cm geändert worden, um kurz geratenen Crewmitgliedern das Ausreiten zu erleichtern.

Apropos Ausreiten: Bisher war das Ausreiten ausschließlich mit Hilfe der Fußgurte erlaubt. Da es aber nicht überprüft werden kann, ob der Vorschoter sich gerade an der Fock- oder Gennakerschot festhält oder diese nur, bereit zum Trimmen, in der Hand hält, ist es jetzt erlaubt, sich an der aktuell aktiven Schot auch festzuhalten. Schoten der gerade ungenutzten Segel sind weiterhin genauso tabu wie alle anderen Hilfsmittel außer den Fußgurten selbst (siehe Bild).

Die geänderten Class Rules treten zum 1. März 2018 national und international in Kraft.
englische Version der Class Rules 4.3 – Stand 21.1.18
deutsche Version der Class Rules 4.3. – Stand 21.1.18

Mitgliederversammlung am 20. Januar 2018

Düsseldorf, 30.12.2017. Auch im Winter 17/18 findet die jährliche Mitgliederversammlung der Seascaper wieder am Rande der „boot“ in Düsseldorf statt. Die komplette Jahresplanung 2018 wird vorgestellt: die Cruisingveranstaltung im Juli/August, das Season Opening in Heiligenhafen, neue Trainings, neue Servicepoints, neue Boots-Sharingmöglichkeiten und die komplette Regattaserie 2018.
Die siegreichen Sportler in diversen Disziplinen (Rangliste, Speedchampion)  werden geehrt. Und dann steigt am Samstagabend wie jedes Jahr ab ca. 20 h auch das schon traditionelle Seascaperfamilytreffen beim gemeinsamen Abendessen (mit Partnern).
Also auch in diesem Jahr ein guter Winterbreak! Kommt nach Düsseldorf zum „Come together“. Der Vorstand freut sich auf euch. Über das untere Formular können sich Mitglieder jetzt direkt zur Mitgliederversammlung anmelden (unbedingt erforderlich, auch wegen Planung Abendessen!).
Das Formular für bestimmte Tablets und Smartphones findest du hier. Nutze diesen Link auch, wenn du das Formular größer haben willst.

Landhaus Freemann im Düsseldorfer Norden

Landhaus Freemann im Düsseldorfer Norden

Die ordentliche Mitgliederversammlung  findet statt am

Samstag, den 20. Januar 2018
um 16 Uhr
im Landhaus Freemann
Unterdorfstraße 60 / Ecke Kalkumer Schlossallee 100

40489 Düsseldorf
Schon um 15:30 Uhr treffen wir uns vorab bei Kaffee und Kuchen an „Regionaltischen“. Hier könnt ihr mit den Seascaperkollegen aus eurer Region Kontakt aufnehmen.

Das Landhaus (gleiche Location wie 2017) ist gut 10 Autominuten von der Messe Düsseldorf entfernt, Parkmöglichkeiten direkt hinter dem Haus:

Leicht von der Messe aus zu erreichen: Das Landhaus Freemann nördlich des Airports.

Leicht von der Messe aus zu erreichen: Das Landhaus Freemann nördlich des Airports.

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit und Festlegung des Protokollführers
3. Jahresberichte des Vorstandes
3.1. Mitgliederentwicklung
3.2. Aufbau der Seascape-Community
3.3. Zusammenarbeit Netzwerk international/national
3.4. Regatten (Rangliste und mehr)
3.5. Trainingswoche
3.6. Cruisingwoche Kornaten
3.7. Shorthanded sailing: Seascape Challenge, Baltic Sea Race und Silverrudder
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsänderung
(Schaffung der neuen Möglichkeit, auch „online“ Mitglied der KV zu werden, siehe Anhang unten)
8. Vorstellung des Veranstaltungsprogramms 2018
alle Veranstaltungen (Season Opening, Regatten, Trainings, Cruisingwochen, sonstige Events) für Seascape 18, 24 und 27
9. Kurz-Präsentation Jade Yachting (Seascape Service und mehr)
10. Kurz-Präsentation Sailpool (Seascapesharing)
11. Ehrungen Speedchampion
11.1. Deutscher Seascape 18 Speedchampion 2017
11.2. Jugend Seascape 18 Speedchampion 2017
12. Ehrung
 Ranglistensieger 2017
13.
 Verleihung des „Deutschen Seascape Community Preises 2017“
14. Anträge
15. Verschiedenes

Anlage zu Top 7 Satzungsänderung:
§ 4 der Satzung soll in Absatz 2 wie folgt geändert werden (Änderung/Ergänzung rot):
„Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich oder durch Mitteilung per E-Mail oder durch Ausfüllen des online-Beitrittsformulars auf der Website des Vereins beantragt werden. Minderjährige fügen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid über seinen Antrag. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen; ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen.“

Am Samstag, 6.1.18 ist bis ca. 14 Uhr wegen Wartungsarbeiten am Server keine Anmeldung zur Mitgliederversammlung möglich!

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